Der österreichische Staat hat mit vielen Staaten zwischenstaatliche Regelungen im Bereich der Pensionsversicherung abgeschlossen. Wenn eine Person außerhalb Österreichs gearbeitet hat, ist es unbedingt notwendig abzuklären, ob und wie diese Zeiten auf den Pensionsanspruch angerechnet werden können.
Die Abklärung kann längere Zeit (meist mehrere Monate) in Anspruch nehmen, daher ist anzuraten, rechtzeitig vor einem Pensionsantritt mit der Pensionsversicherungsanstalt Kontakt aufzunehmen.
Pensionsversicherungsanstalt
1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1
Telefon: 05 03 03 (Ausland: +43 503 03)
Arbeit zu finden ist herausfordernd und anspruchsvoll. Personen der Generation 50+ stehen bei der Suche nach einer passenden Stelle vor besonders großen Hürden. Dieses Service soll Sie mithilfe von umfassender Information dabei unterstützen, wieder erfolgreich am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
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