Hat eine Person bei neu eintretender Arbeitslosigleit das 45. Lebensjahr vollendet, so ist ein für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf Arbeitslosengeld so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, bis ein höheres monatliches Bruttoentgelt vorliegt.
Für die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes wird also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Bemessungsgrundlage verwendet, die Sie hatten, als Sie nach dem 45. Geburtstag das erste Mal Arbeitslosengeld vom AMS erhalten haben (oder eine neue höhere).
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