Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die durch berufliche Fortbildung entstanden sind, wie zum Beispiel Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lehrbehelfe und auch Fahr- und Nächtigungskosten (hierfür gilt jedoch eine Obergrenze).
Können diese Aufwendungen nachgewiesen werden (mittels Vorlage einer Rechnung), so dürfen unselbstständig Erwerbstätige sie als Werbungskosten bzw. UnternehmerInnen als Betriebsausgaben absetzen.
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