Die Wohnbeihilfe ist eine Maßnahme der Stadt Wien zur Unterstützung von Personen mit geringem Einkommen. Im Zuge der allgemeinen Wohnbeihilfe ist allerdings auch eine Förderung für Mieter einer beliebigen Wohnung außerhalb Wiens möglich. Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte (private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe für Eigentumswohnungen möglich. Auch Angehörige von Wohngemeinschaften können Wohnbeihilfe beantragen.
Zu beachten ist, dass für die Berechnung der Höhe der Wohnbeihilfe das Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz an der Wohnung gemeldeten Personen berücksichtigt wird.
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
fürwohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Heiligenstädter Straße 31/3/2
1190 Wien
Telefon: 01 4000 74880
post@ma50.wien.gv.at
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