In bestimmten Fällen kann eine finanzielle Unterstützung zu den Wohnkosten beantragt werden:
Mietzinsbeihilfe:
Das Finanzamt gewährt Mietzinsbeihilfe, wenn nach Sanierungen am Haus die Miete durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle erhöht wurde, oder die HauseigentümerInnen einen "Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag" einheben.
Wohnbeihilfe:
Abhängig von Familiengröße, Familieneinkommen und Wohnungsgröße kann Wohnbeihilfe gewährt werden. Die Beantragung erfolgt bei der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Magistratsabteilung 50.
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Heiligenstädter Straße 31/3/2
1190 Wien
Telefon: 01 4000 74880
post@ma50.wien.gv.at
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