Auf Antrag können sozial und/oder körperlich Hilfsbedürftige von den GIS-Gebühren befreit werden. Zusätzlich können im Falle einer erfolgreichen GIS-Befreiung ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt und eine Befreiung von der Ökostrompauschale gewährt werden.
Das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
GIS Gebühren Info Service GmbH
Operngasse 20 B
1040 Wien
Telefon: 0810 00 10 80
Arbeit zu finden ist herausfordernd und anspruchsvoll. Personen der Generation 50+ stehen bei der Suche nach einer passenden Stelle vor besonders großen Hürden. Dieses Service soll Sie mithilfe von umfassender Information dabei unterstützen, wieder erfolgreich am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
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